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Häufige Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Nein, Sie können jederzeit auch ohne Rezept behandelt werden.
Hinweis für Privat- und Beihilfeversicherte
Als privat versicherter Patient schließen Sie mit mir einen privaten Behandlungsvertrag ab. Die Abrechnung erfolgt unabhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Bitte beachten Sie, dass je nach Tarif nicht alle Kosten vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden. Ein Eigenanteil kann daher erforderlich sein.
Meine Honorare orientieren sich an den gesetzlichen Vergütungssätzen und liegen – je nach Heilmittel – im Bereich eines Faktors von etwa 1,6. Die Höhe der tatsächlichen Erstattung richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungstarifs. Bei Fragen zur Kostenübernahme empfehle ich, vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu halten.
Für beihilfeversicherte Patienten übernimmt die Landes- oder Bundesbeihilfe die Kosten bis zu den jeweils geltenden erstattungsfähigen Höchstbeträgen. Darüber hinaus entstehende Kosten können – abhängig vom Tarif – bei einer privaten Zusatzversicherung geltend gemacht werden. Auch hier kann ein Eigenanteil entstehen.
Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe gesetzlich als Zuschuss und nicht als vollständige Kostenerstattung vorgesehen ist und daher häufig nicht alle Behandlungskosten vollständig abdeckt.
Falls vorhanden bringen Sie bitte Ihre Verordnung mit. Des Weiteren bitte ich Sie relevante Befunde oder Berichte mitzunehmen, die im Zusammenhang mit der Problematik bestehen.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin, zu informieren.
Jeder nicht wahrgenommene Termin bedeutet für mich unbezahlte Arbeitszeit. Gleichzeitig kann der Termin in der Regel nicht mehr kurzfristig an andere Patientinnen oder Patienten vergeben werden.
Ich bitte daher um Ihr Verständnis und darum, mich in jedem Fall rechtzeitig zu informieren, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage behalte ich mir vor, den Ausfall gemäß § 615 Satz 1 BGB in Höhe des vereinbarten Behandlungshonorars privat in Rechnung zu stellen.
Zu Beginn findet ein ausführliches Erstgespräch mit anschließender Untersuchung statt, um Ihre Beschwerden und deren Ursachen zu verstehen. Anschließend werden mögliche Therapieansätze gemeinsam besprochen und an Ihren persönlichen Zielen und Erwartungen orientiert.
Behandlung mit ärztlicher Privatverordnung
Die Dauer einer Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen Heilmittel und beträgt in der Regel zwischen ca. 20 und 40 Minuten. In diese Zeit fallen neben der eigentlichen Therapie auch alle begleitenden Maßnahmen, wie Befundung, Dokumentation sowie Vor- und Nachbereitung.
Selbstzahler
In meiner Praxis arbeite ich bewusst mit fest definiterten Zeitfenstern, um eine strukturierte und transparente Planung zu ermöglichen. Eine Behandlung für Selbstzahler umfasst in der Regel ca. 40 bis 55 Minuten. Welche Terminlänge im individuellen Fall sinnvoll ist, wird zu Beginn gemeinsam besprochen und an Ihren individuellen Zielen orientiert festgelegt.
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